Als Spezialpraxis mit Sonderzulassung auf dem Gebiet der pränatalen Diagnostik und Therapie werden wir im Regelfall nur auf Zuweisung Ihres betreuenden Frauenarztes tätig. Dies ist immer dann der Fall, wenn Spezialuntersuchungen bei besonderen Fragestellungen oder Problemen in der Schwangerschaft erforderlich sind.
8+0 bis 11+6 SSW
10+0 bis 13+0 SSW
Hierbei handelt es sich um die Entnahme einer kleinen Gewebeprobe der Mutterkuchenanlage zur frühen Erkennung genetischer Störungen. Die Probeentnahme erfolgt unter Ultraschallsicht über die Bauchdecke. (eingriffsbedingtes Fehlgeburtsrisiko ca. 0,2%)
12+0 bis 13+5 SSW
Ein qualifizierter Ultraschall zwischen 12 und 14 Wochen kann einige Organdefekte des Ungeborenen ausschließen und genetische Risikoberechnungen über die sog. Nackentransparenzmessung (ggf.
ergänzt durch zwei kindliche Hormone im mütterlichen Blut) ermöglichen. Diese Berechnungen können erweitert werden zu einer Risikoberechnung für eine Präeklampsie
(„Schwangerschaftsvergiftung“).
Bei unauffälligem US-Befund sind auch Tests zu genetischem kindlichem Material im mütterlichen Blut (cff-DNA) möglich (sog. NIPT). Diese Untersuchung bieten wir in Verbindung mit einem frühen
Fehlbildungsultraschall ab 12+0 SSW ebenfalls an.
ab 15+0 SSW
Auch diese Untersuchung dient der sicheren Diagnose einer
genetischen Störung des ungeborenen Kindes. Die Fruchtwasseruntersuchung erfolgt ultraschallkontrolliert über die Bauchdecke.
(eingriffsbedingtes Fehlgeburtsrisiko ca. 0,1 – 0,2%).
18+0 bis 21+6 SSW
20+0 bis 23+0 SSW
Im Rahmen eines ausführlichen Ultraschalls mit hochauflösender Bildqualität können Fragen zur regelhaften Entwicklung und zur Organstruktur des Ungeborenen beantwortet werden. Oft sind durch eine Spezialsonografie Eingriffe vermeidbar.
ab 24+0 SSW
Mit einem speziellen Ultraschallverfahren (Farbdoppler) sind Störungen der kindlichen Blutversorgung und Zirkulation erkennbar. Gefahren für die weitere kindliche Entwicklung sind so oft frühzeitig aufzudecken, um eine rechtzeitige Behandlung in die Wege zu leiten.
lesen Sie dazu hier die Neuigkeiten zur Strahlenschutzverordnung!
Gerne konfigurieren wir für Sie einen USB-Stick mit Bildern Ihres ungeborenen Kindes, sofern die Schallbedingungen
dies zulassen. Dafür erheben wir eine Schutzgebühr von € 5,– (Selbstkosten: € 3,50).
Den Gesamtbetrag stiften wir für einen gemeinnützigen Zweck.
Alternativ geben wir Ihnen gerne einige Ausdrucke von Bildern kostenfrei mit. Auch hier freuen wir uns über eine kleine
Spende für unser Sozialprojekt!
* Erschienen bei Thieme Compliance GmbH, Am Weichselgarten 30a, 91058 Erlangen, www.thieme-compliance.de.